Unser Ingenieurbüro bietet Ihnen Ingenieurleistungen mit vollem Leistungsbild der technischen Gebäudeausrüstung der aktuell gültigen HOAI an. Neben der vollständigen Projektbetreuung übernehmen wir gerne auch Teilleistungen.
Als Ihr Vertreter verantworten wir die Projektplanung und Steuerung des Projektes mit dem Ziel, die mit Ihnen vereinbarten Ziele bezüglich der Terminsetzungen, Kostenvorgaben und Qualitätsinhalte zu Ihrer vollsten Zufriedenheit abzuschließen.
Diese Leistungen gliedern sich in Grundleistungen und besondere Leistungen.
umfassen die Leistungen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrages im Allgemeinen erforderlich sind. Sachlich zusammengehörige Grundleistungen sind zu jeweils in sich abgeschlossene Leistungsphasen zusammengefasst.
können zu den Grundleistungen hinzu oder an deren Stelle treten, wenn besondere Anforderungen an die Ausführung des Auftrags gestellt werden, die über die allgemeinen Leistungen hinausgehen oder diese ändern. Sie sind in den Leistungsbildern nicht abschließend aufgeführt. Die Besonderen Leistungen eines Leistungsbildes können auch in anderen Leistungsbildern oder Leistungsphasen vereinbart werden, in denen sie nicht aufgeführt sind, soweit sie dort nicht Grundleistungen darstellen.
Grundleistungen
Besondere Leistungen
Grundleistungen
Besondere Leistungen
Die Leistungen der Vorplanung für die technische Ausrüstung ergänzen die Vorplanung des Objektplaners. Das Optimierungsinteresse des FM- Prozesses impliziert, dass die Leistungen der Fachplaner und des Architekten bestmöglich aufeinander abgestimmt werden. Dabei ist die Fachrichtung Technische Ausrüstung in einer besonderen Position, da sie auf die möglichen Optimierungserfolge entscheidenden Einfluss hat.
Grundleistungen
Besondere Leistungen
Vor allem die kostenbezogenen Leistungen dieser Leistungsphase sind für das Facility Management relevant. Die Berücksichtigung der Betriebskosten schon während der Planung ist eine Planungsvorgabe aus der FM-Leistungsphase 2. Ohne diese kombinierte Betrachtung von Erstellungs- und Folgekosten wäre das Ziel einer optimalen Bewirtschaftung in der Nutzungsphase nicht zu erreichen.
Grundleistungen
Besondere Leistungen
Grundleistungen
Besondere Leistungen
Die Leistungen der Phase 6 der Technischen Ausrüstung entsprechen denen der Objektplanung. Wiederum ist die Leistung des Ingenieurs als eine Zuarbeit für den Gesamtverantwortlichen zu sehen.
Grundleistungen
Das Prüfen und Werten der Angebote ist bei der Technischen Ausrüstung die eigentlich wichtigste Tätigkeit bei der Vergabe. Die Mitwirkung bei der Auftragserteilung ist daneben in den meisten Fällen mehr oder weniger Formsache. Die Bewertung der eingegangenen Angebote ausschließlich nach der sachlichen Richtigkeit oder monetären Gesichtspunkten wäre verfehlt, gerade für das Facility Management, dem es auf die optimale Bewirtschaftung ankommt. Die Einbindung von Fachkompetenz in diesen Entscheidungsprozess präzisiert die wirtschaftlichen Prognosen für die Objekte und Anlagen.
Grundleistungen
Ähnlich wie bei der Objektplanung gibt es bei den Grundleistungen der Objektüberwachung drei zusammengehörige Gruppen von Einzelleistungen. Im Vordergrund steht ohne Zweifel die fachliche Betreuung der Baumaßnahme. Dies ist eine klare HOAI- Leistung, auf die das Facility Management nur äußerst geringen Einfluss haben wird.
Besondere Leistungen
Grundleistungen
Besondere Leistungen
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