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Leistungsbilder HOAI

Projektbetreuung & mehr

Unser Ingenieurbüro bietet Ihnen Ingenieurleistungen mit vollem Leistungsbild der technischen Gebäudeausrüstung der aktuell gültigen HOAI an. Neben der vollständigen Projektbetreuung übernehmen wir gerne auch Teilleistungen.

Als Ihr Vertreter verantworten wir die Projektplanung und Steuerung des Projektes mit dem Ziel, die mit Ihnen vereinbarten Ziele bezüglich der Terminsetzungen, Kostenvorgaben und Qualitätsinhalte zu Ihrer vollsten Zufriedenheit abzuschließen.

Diese Leistungen gliedern sich in Grundleistungen und besondere Leistungen.

Grundleistungen ...

umfassen die Leistungen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrages im Allgemeinen erforderlich sind. Sachlich zusammengehörige Grundleistungen sind zu jeweils in sich abgeschlossene Leistungsphasen zusammengefasst.

Besondere Leistungen ...

können zu den Grundleistungen hinzu oder an deren Stelle treten, wenn besondere Anforderungen an die Ausführung des Auftrags gestellt werden, die über die allgemeinen Leistungen hinausgehen oder diese ändern. Sie sind in den Leistungsbildern nicht abschließend aufgeführt. Die Besonderen Leistungen eines Leistungsbildes können auch in anderen Leistungsbildern oder Leistungsphasen vereinbart werden, in denen sie nicht aufgeführt sind, soweit sie dort nicht Grundleistungen darstellen.

 Übersicht Leistungsphasen:

  • 01 - Grundlagenermittlung

    Leistungsphase 1 – Bewertung 2%

    Grundleistungen

    • Klären der Aufgabenstellung der Technischen Ausrüstung im Benehmen mit dem Auftraggeber und dem Objektplaner, insbesondere in technischen und wirtschaftlichen Grundsatzfragen
    • Zusammenfassen der Ergebnisse

    Besondere Leistungen

    • Systemanalyse (Klären der möglichen Systeme nach Nutzen, Aufwand, Wirtschaftlichkeit, Durchführbarkeit und Umweltverträglichkeit)
    • Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse für energiesparendes und umweltverträgliches Bauen
  • 02 - Vorplanung

    Leistungsphase 2 – Bewertung 9%

    Projekt- und Planungsvorbereitung

    Grundleistungen

    • Analyse der Grundlagen
    • Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen
    • Mitwirken bei der Kostenschätzung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276

    Besondere Leistungen

    • Untersuchung zur Gebäude und Anlagenoptimierung hinsichtlich Energieverbrauch und Schadstoffemission (z.B. SO2, NOx)
    • Erarbeiten optimierter Energiekonzepte

    Die Leistungen der Vorplanung für die technische Ausrüstung ergänzen die Vorplanung des Objektplaners. Das Optimierungsinteresse des FM- Prozesses impliziert, dass die Leistungen der Fachplaner und des Architekten bestmöglich aufeinander abgestimmt werden. Dabei ist die Fachrichtung Technische Ausrüstung in einer besonderen Position, da sie auf die möglichen Optimierungserfolge entscheidenden Einfluss hat.

  • 03 - Entwurfsplanung

    Leistungsphase 3 – Bewertung 17%

    System- und Integrationsplanung

    Grundleistungen

    • Festlegen aller Systeme und Anlagenteile
    • Mitwirken bei der Kostenberechnung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276
    • Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung

    Besondere Leistungen

    • Erarbeiten von Daten für die Planung Dritter, zum Beispiel für die Zentrale Leittechnik
    • Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis
    • Betriebskostenberechnungen
    • Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches als Beitrag zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogrammen des Objektplaners

    Vor allem die kostenbezogenen Leistungen dieser Leistungsphase sind für das Facility Management relevant. Die Berücksichtigung der Betriebskosten schon während der Planung ist eine Planungsvorgabe aus der FM-Leistungsphase 2. Ohne diese kombinierte Betrachtung von Erstellungs- und Folgekosten wäre das Ziel einer optimalen Bewirtschaftung in der Nutzungsphase nicht zu erreichen.

  • 04 - Genehmigungsplanung

    Leistungsphase 4 – Bewertung 2%
    • Erstellen der Eingabeplanungen und Einreichen bei den zuständigen Behörden bzw. Genehmigungsstellen
  • 05 - Ausführungsplanung

    Leistungsphase 5 – Bewertung 22%

    System- und Integrationsplanung

    Grundleistungen

    • Fortschreibung der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse
      (Gerade im Bereich der technischen Anlagen ist es für ein Objektmanagement unerlässlich, über gültige Unterlagen zu verfügen. Die stete Aktualisierung der Pläne und spätere Übernahme in ein Bewirtschaftungssystem ist deshalb als wichtiger Beitrag zum Facility Management zu verstehen.)

    Besondere Leistungen

    • Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners und von Montage- und Werkstattzeichnungen auf Übereinstimmung mit der Planung
      (Diese Leistung stellt an und für sich schon einen Optimierungsprozess dar. Die Abstimmung der Tragwerksplanung mit den Anforderungen der technischen Gebäudeausrüstung vermeidet unnötige Kosten bei der Bauausführung. Der Prüfungs- und Freigabevorgang ist Teil der Qualitätssicherung und hilft überflüssige Nachstemm-, Schlitz- und sonstige Nacharbeiten zu vermeiden oder auf ein Minimum zu reduzieren, soweit nicht der Einsatz der nachträglichen Kernbohrung eine technisch und wirtschaftlich sachgerechte Alternative darstellt.)
    • Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von beigestellten Betriebsmitteln und Maschinen

  • 06 - Vorbereitung der Vergabe

    Leistungsphase 6 – Bewertung 7%

    Grundleistungen

    • Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
    • Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen

    Besondere Leistungen

    • Anfertigen von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm

    Die Leistungen der Phase 6 der Technischen Ausrüstung entsprechen denen der Objektplanung. Wiederum ist die Leistung des Ingenieurs als eine Zuarbeit für den Gesamtverantwortlichen zu sehen.

  • 07 - Mitwirkung bei der Vergabe

    Leistungsphase 7 – Bewertung 5%

    Grundleistungen

    • Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen
    • Mitwirkung bei Verhandlungen mit Bietern und Erstellen eines Vergabevorschlags
    • Mitwirken beim Kostenanschlag aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote, bei Anlagen in Gebäuden nach DIN 276
    • Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung
    • Mitwirken bei der Auftragserteilung

    Das Prüfen und Werten der Angebote ist bei der Technischen Ausrüstung die eigentlich wichtigste Tätigkeit bei der Vergabe. Die Mitwirkung bei der Auftragserteilung ist daneben in den meisten Fällen mehr oder weniger Formsache. Die Bewertung der eingegangenen Angebote ausschließlich nach der sachlichen Richtigkeit oder monetären Gesichtspunkten wäre verfehlt, gerade für das Facility Management, dem es auf die optimale Bewirtschaftung ankommt. Die Einbindung von Fachkompetenz in diesen Entscheidungsprozess präzisiert die wirtschaftlichen Prognosen für die Objekte und Anlagen.

  • 08 - Objektüberwachung - Bauüberwachung

    Leistungsphase 8 – Bewertung 35%

    Grundleistungen

    • Mitwirken bei dem Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm)
    • Mitwirken bei der Koordination zwischen den Auftragnehmern der technischen Gewerke mit dem Gesamtbau
    • Kontrolle der Einhaltung von Planvorgaben (Montagepläne, LV)
    • Fachtechnische Abnahme der Leistungen und Feststellen der Mängel
    • Beantragung behördlicher Abnahmen
    • Prüfen bezüglich Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen
    • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
    • Zusammenstellen und Übergeben der Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle
    • Mitwirken beim Auflisten der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche
    • Rechnungsprüfung
    • Mitwirken bei der Kostenfeststellung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276
    • Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsberechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag
    • Als Bauleiter verantworten wir die Ablaufplanung und Steuerung von Projekten mit dem Ziel, Kundenprojekte mit den Zielen der Terminsetzungen, Kostenvorgaben und Qualitätsinhalte zur vollsten Zufriedenheit unserer Kunden abzuschließen.
    • Mitwirken beim Aufstellen eines gemeinsamen Aufmaßes
    • Rechnungsprüfung
    • Mitwirken bei der Kostenfeststellung nach DIN 276

    Ähnlich wie bei der Objektplanung gibt es bei den Grundleistungen der Objektüberwachung drei zusammengehörige Gruppen von Einzelleistungen. Im Vordergrund steht ohne Zweifel die fachliche Betreuung der Baumaßnahme. Dies ist eine klare HOAI- Leistung, auf die das Facility Management nur äußerst geringen Einfluss haben wird.

    Besondere Leistungen

    • Ausbilden und Einweisen von Bedienungspersonal
    • Überwachen und Detailkorrektur beim Hersteller
  • 09 - Objektbetreuung und Dokumentation

    Leistungsphase 9 – Bewertung 1%

    Grundleistungen

    • Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen
    • Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche seit Abnahme der Leistungen auftreten
    • Mitwirken bei der systematischen Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts

    Besondere Leistungen

    • Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation