Leistungsbilder HOAI
Unser Ingenieurbüro bietet Ihnen Ingenieurleistungen mit vollem Leistungsbild der technischen Gebäudeausrüstung der aktuell gültigen HOAI an. Neben der vollständigen Projektbetreuung übernehmen wir gerne auch Teilleistungen. Als Ihr Vertreter verantworten wir die Projektplanung und Steuerung des Projektes mit dem Ziel, die mit Ihnen vereinbarten Ziele bezüglich der Terminsetzungen, Kostenvorgaben und Qualitätsinhalte zu Ihrer vollsten Zufriedenheit abzuschließen. Diese Leistungen gliedern sich in Grundleistungen und besondere Leistungen. Grundleistungen umfassen die Leistungen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrages im Allgemeinen erforderlich sind. Sachlich zusammengehörige Grundleistungen sind zu jeweils in sich abgeschlossene Leistungsphasen zusammengefasst. Besondere Leistungen können zu den Grundleistungen hinzu oder an deren Stelle treten, wenn besondere Anforderungen an die Ausführung des Auftrags gestellt werden, die über die allgemeinen Leistungen hinausgehen oder diese ändern. Sie sind in den Leistungsbildern nicht abschließend aufgeführt. Die Besonderen Leistungen eines Leistungsbildes können auch in anderen Leistungsbildern oder Leistungsphasen vereinbart werden, in denen sie nicht aufgeführt sind, soweit sie dort nicht Grundleistungen darstellen.
Übersicht Leistungsphasen:
01 - Grundlagenermittlung
Leistungsphase 1 – Bewertung 2%
Grundleistungen
- Klären der Aufgabenstellung der Technischen Ausrüstung im Benehmen mit dem Auftraggeber und dem Objektplaner, insbesondere in technischen und wirtschaftlichen Grundsatzfragen
- Zusammenfassen der Ergebnisse
Besondere Leistungen
- Systemanalyse (Klären der möglichen Systeme nach Nutzen, Aufwand, Wirtschaftlichkeit, Durchführbarkeit und Umweltverträglichkeit)
- Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse für energiesparendes und umweltverträgliches Bauen
02 - Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
Leistungsphase 2 – Bewertung 9%
Grundleistungen
- Analyse der Grundlagen
- Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen
- Mitwirken bei der Kostenschätzung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276
Besondere Leistungen
- Untersuchung zur Gebäude und Anlagenoptimierung hinsichtlich Energieverbrauch und Schadstoffemission (z.B. SO2, NOx)
- Erarbeiten optimierter Energiekonzepte
03 - Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
Leistungsphase 3 – Bewertung 17%
Grundleistungen
- Festlegen aller Systeme und Anlagenteile
- Mitwirken bei der Kostenberechnung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276
- Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
Besondere Leistungen
- Erarbeiten von Daten für die Planung Dritter, zum Beispiel für die Zentrale Leittechnik
- Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis
- Betriebskostenberechnungen
- Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches als Beitrag zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogrammen des Objektplaners
04 - Genehmigungsplanung
Leistungsphase 4 – Bewertung 2%
- Erstellen der Eingabeplanungen und Einreichen bei den zuständigen Behörden bzw. Genehmigungsstellen
05 - Ausführungsplanung
Leistungsphase 5 – Bewertung 22%
Grundleistungen
- Fortschreibung der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse
(Gerade im Bereich der technischen Anlagen ist es für ein Objektmanagement unerlässlich, über gültige Unterlagen zu verfügen. Die stete Aktualisierung der Pläne und spätere Übernahme in ein Bewirtschaftungssystem ist deshalb als wichtiger Beitrag zum Facility Management zu verstehen.)
Besondere Leistungen
- Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners und von Montage- und Werkstattzeichnungen auf Übereinstimmung mit der Planung
(Diese Leistung stellt an und für sich schon einen Optimierungsprozess dar. Die Abstimmung der Tragwerksplanung mit den Anforderungen der technischen Gebäudeausrüstung vermeidet unnötige Kosten bei der Bauausführung. Der Prüfungs- und Freigabevorgang ist Teil der Qualitätssicherung und hilft überflüssige Nachstemm-, Schlitz- und sonstige Nacharbeiten zu vermeiden oder auf ein Minimum zu reduzieren, soweit nicht der Einsatz der nachträglichen Kernbohrung eine technisch und wirtschaftlich sachgerechte Alternative darstellt.) - Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von beigestellten Betriebsmitteln und Maschinen
06 - Vorbereitung der Vergabe
Leistungsphase 6 – Bewertung 7%
Grundleistungen
- Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen
Besondere Leistungen
- Anfertigen von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
07 - Mitwirkung bei der Vergabe
Leistungsphase 7 – Bewertung 5%
Grundleistungen
- Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen
- Mitwirkung bei Verhandlungen mit Bietern und Erstellen eines Vergabevorschlags
- Mitwirken beim Kostenanschlag aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote, bei Anlagen in Gebäuden nach DIN 276
- Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung
- Mitwirken bei der Auftragserteilung
08 - Objektüberwachung - Bauüberwachung
Leistungsphase 8 – Bewertung 35%
Grundleistungen
- Mitwirken bei dem Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm)
- Mitwirken bei der Koordination zwischen den Auftragnehmern der technischen Gewerke mit dem Gesamtbau
- Kontrolle der Einhaltung von Planvorgaben (Montagepläne, LV)
- Fachtechnische Abnahme der Leistungen und Feststellen der Mängel
- Beantragung behördlicher Abnahmen
- Prüfen bezüglich Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen
- Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
- Zusammenstellen und Übergeben der Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle
- Mitwirken beim Auflisten der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche
- Rechnungsprüfung
- Mitwirken bei der Kostenfeststellung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276
- Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsberechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag
- Als Bauleiter verantworten wir die Ablaufplanung und Steuerung von Projekten mit dem Ziel, Kundenprojekte mit den Zielen der Terminsetzungen, Kostenvorgaben und Qualitätsinhalte zur vollsten Zufriedenheit unserer Kunden abzuschließen.
- Mitwirken beim Aufstellen eines gemeinsamen Aufmaßes
- Rechnungsprüfung
- Mitwirken bei der Kostenfeststellung nach DIN 276
Ähnlich wie bei der Objektplanung gibt es bei den Grundleistungen der Objektüberwachung drei zusammengehörige Gruppen von Einzelleistungen. Im Vordergrund steht ohne Zweifel die fachliche Betreuung der Baumaßnahme. Dies ist eine klare HOAI- Leistung, auf die das Facility Management nur äußerst geringen Einfluss haben wird.
Besondere Leistungen
- Ausbilden und Einweisen von Bedienungspersonal
- Überwachen und Detailkorrektur beim Hersteller
09 - Objektbetreuung und Dokumentation
Leistungsphase 9 – Bewertung 1%
Grundleistungen
- Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen
- Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche seit Abnahme der Leistungen auftreten
- Mitwirken bei der systematischen Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
Besondere Leistungen
- Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation